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Fonds Daku Projektförderung 4/2017

Frist: Mittwoch, 01. November 2017

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Das Förderprogramm Projektförderung fördert bundesweit bemerkenswerte Einzelprojekte und Produktionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen, auffallende künstlerisch-ästhetische Formate entwickeln sowie durch ihre partizipatorischen und interaktiven Anordnungen mit dem Publikum für ein Theater der kommenden Gesellschaft stehen. 01. Das Förderprogramm PROJEKTFÖRDERUNG des Fonds Darstellende Künste richtet sich an neue Projektvorhaben und Produktionen aus allen Bereichen der Darstellenden Künste. 02. Antragsteller*innen müssen im Bereich der professionellen, frei produzierenden Darstellenden Künste tätig sein. Projektkonzeption und deren Realisierung müssen von eine*r Künstler*in oder einem Künstlerischen Team verantwortet und maßgeblich getragen werden. 03. Antragsteller*innen, Künstler*innen und Projektvorhaben müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Einschließlich der Premiere müssen mindestens fünf Aufführungen in Deutschland stattfinden; künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.