Fonds Doppelpass

Frist: Donnerstag, 15. November 2018

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Die Kulturstiftung des Bundes fördert im Fonds Doppelpass Kooperationen von freien Gruppen aus allen Sparten und festen Tanz- und Theaterhäusern über einen Zeitraum von zwei Jahren mit jeweils bis zu 240.000 Euro für Produktionen und Gastspiele. Ziel des Fonds ist es, die freie Szene und Theaterinstitutionen in Deutschland zum Erproben neuer, tourfähiger Formen der Zusammenarbeit und künstlerischen Produktion anzuregen. Die Förderung will Künstler/innen beider Seiten den nötigen Freiraum eröffnen, um ihre Strukturen und Arbeitsweisen produktiv zu verbinden. Insgesamt 85 Kooperationen wurden bisher unterstützt.

Residenzprogramm

Das Kernstück des Fonds Doppelpass bildet ein zweijähriges Residenzprogramm. Hier werden gleichberechtigte künstlerische Kooperationen zwischen einer freien Gruppe und zwei Theaterhäusern gefördert.

Die freie Gruppe kann in allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifend verortet sein. Sie muss bereits über einschlägige Erfahrungen als gefestigtes künstlerisches Team verfügen und ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Ein Theaterhaus muss ein Stadt-, Landes- bzw. Staatstheater sein, das in Deutschland ansässig ist. Das andere Partnerhaus kann ein weiteres Stadt-, Landes- bzw. Staatstheater oder ein festes Tanz- oder Theaterhaus sein, das eine professionelle Infrastruktur für künstlerische Arbeit in diesen Bereichen bietet. Dieses Partnerhaus kann seinen Sitz auch außerhalb Deutschlands haben. An jedem Haus muss mindestens eine neue Produktion mit der Gruppe entstehen, die auch am jeweils anderen Partnerhaus gezeigt wird. 

Die Kooperation wird in einem Zeitraum von zwei Spielzeiten realisiert. Die Residenz der freien Gruppe gilt für die zwei Häuser und kann in Arbeitsblöcken umgesetzt werden bzw. erfordert keine ganzjährige Präsenz an den Standorten. Alle Partner sollen für den Zeitraum der Residenz die Möglichkeit behalten, auch eigene Projekte zu realisieren.