Fonds Transfabrik 2018
Frist: Sonntag, 25. März 2018
Der deutsch-französische Fonds Transfabrik für darstellende Künste fördert als Koproduktionspartner anteilig künstlerische Projekte und Kooperationen zwischen Frankreich und Deutschland; insbesondere in den Bereichen zeitgenössischer Tanz, zeitgenössisches Theater, zeitgenössischer Zirkus, Figuren-, Objekt- und Straßentheater.
Bevor Sie den Förderantrag ausfüllen, überprüfen Sie bitte ob Ihr Projekt den Kriterien des Fonds entspricht. Bitte berücksichtigen Sie insbesondere:
- Das Projekt muss eine Uraufführung bzw. eine neue Produktion betreffen
- Die Uraufführung sollte zwischen Juni 2018 und Dezember 2019 in Deutschland und/ oder Frankreich stattfinden und in dieser und/oder in der nächsten Spielzeit im jeweils anderen Land
- Mindestens ein Partner in Deutschland und ein Partner in Frankreich müssen sich beteiligen
- In der Finanzierung soll der Fonds Transfabrik als Koproduzent aufgestellt sein, mit einem Anteil i.H.v Maximum 25% der Gesamtkosten
- Der Projektträger kann keine Einzelperson sein
- Der Förderantrag muss auf Deutsch UND auf Französisch sein, die Anlagen entweder auf Deutsch+Französisch oder Französisch+Englisch oder Deutsch+Englisch
Folgende Unterlagen sind dem Antragsformular beizufügen:
- detaillierte Projektbeschreibung
- Lebensläufe der Teilnehmer
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Bestätigungsbriefe der Projektpartner in Deutschland und Frankreich
Eine Jury aus deutschen und französischen Experten wird über die Förderung entscheiden. Die Förderergebnisse werden Anfang Mai 2018 bekannt gegeben.
- Tags: Kooperation, Koproduktion