nrw landesbuero tanz 2018

Frist: Donnerstag, 30. November 2017

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Zielgruppe / Förderkriterien

  • Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen.
  • Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune/Land)

Antragsfrist

Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum Januar – April 2017 durchgeführt werden: 01. – 30. November 2017. Es gilt der Poststempel.

Förderverfahren

  • Antragsteller ist die Künstler*in bzw. die Kompanie.
  • Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste (Theater) und das nrw landesbuero tanz (Tanz) bearbeiten die Anträge und legen die Fördervorschläge dem Ministerium zur Entscheidung vor.
  • Nicht landesgeförderte Spielstätten haben bei der Vergabe Vorrang.
  • Bei mehr als zwei beantragten Gastspiel-Vorstellungen wird die dritte beantragte Vorstellung zurückgestellt bis alle Anträge anderer Antragsteller beschieden sind. Dann erst kommen die dritte und die weiteren beantragten Gastspiel-Vorstellungen (jeweils in zweier Paketen) zum Zuge. D. h. die dritte und jede weitere beantragte Vorstellung wird solange zurückgestellt bis über alle Anträge anderer Antragsteller*innen in dem Vergabezeitraum entschieden sind.
  • Bei zeitgleichem Antragseingang haben Produktionen, die Landesförderung erhalten Vorrang.
  • Das Gastspiel muss im Vergabezeitraum Januar –April 2018 stattfinden.
  • Die Antragsunterlagen müssen per Post eingehen

Die Antragsunterlagen bestehen aus

  • Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular
  • Einem Nachweis, dass die Produktion mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde
  • Einer Kopie des Gastspielvertrages oder einer Absichtserklärung des Veranstalters mit allen vertragsrelevanten Daten