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Hamburgische Kulturstiftung - Projektförderung

Frist: Dienstag, 01. März 2016

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1. Im Mittelpunkt der Förderung, die ausschließlich projektbezogen ist, steht für die Hamburgische Kulturstiftung die zeitgenössische Kunst und Kultur. Berücksichtigung finden dabei auch interdisziplinäre und experimentelle Ansätze in Kunst- und Kulturprojekten sowie besonders die Arbeiten des künstlerischen Nachwuchses in Hamburg.

2. Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten, d.h. Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, Medienkunst, Performance. Auch Kinder- und Jugendkultur wird berücksichtigt.

3. Die von der Hamburgischen Kulturstiftung geförderten Kunst- und Kulturprojekte müssen inhaltlich oder im Hinblick auf ihren Veranstaltungsort eine Beziehung zu Hamburg aufweisen.

4. Projekte, die rein kommerzielle Absichten verfolgen, werden von der Hamburgischen Kulturstiftung nicht unterstützt. Auch die Aussicht auf kommerziellen Erfolg ist für die Stiftung kein Maßstab bei der Bewilligung einer Projektförderung. Es geht ihr vielmehr um Qualität und Professionalität; reine Amateur- bzw. Laiengruppen zum Beispiel sind daher von einer Förderung ausgeschlossen.

5. Die Hamburgische Kulturstiftung vergibt weder Stipendien noch Promotions- oder Publikationszuschüsse (z.B. für Kataloge, CDs, CD-Roms und Videos). Sie betreibt keine institutionelle Förderung, keine Wissenschaftsförderung, keine Förderung von Vorträgen, Symposien oder dokumentarischen Vorhaben.

6. Die Hamburgische Kulturstiftung versteht sich als Initiator und Katalysator bei neuen künstlerischen und kulturellen Entwicklungen und betreibt daher keine Dauerförderung. Eigene Reihen wie die »Schriftenreihe der Hamburgischen Kulturstiftung« sowie Veranstaltungsreihen zur zeitgenössischen Kunst, die mit dem Namen der Kulturstiftung verbunden werden, bleiben davon unberührt.

Wenn Sie sich mit Ihrem Kunst- bzw. Kulturprojekt bei der Hamburgischen Kulturstiftung um eine Förderung bewerben möchten, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

1. Lesen Sie sich bitte zunächst unsere Förderkriterien durch und prüfen Sie, ob das von Ihnen geplante Projekt diese Kriterien erfüllt.

2. Förderanträge sind fristgemäß und vollständig einzureichen. Es gibt drei Antragsfristen im Jahr, die jeweils nächste Antragsfrist wird auf unserer Internetseite angekündigt.

3. Förderanträge müssen in schriftlicher Form eingereicht werden. Einreichungen per Email werden nur akzeptiert, wenn der Antrag aus maximal zwei Anlagen (zzgl. Antragsformular) besteht, die reine Textdokumente sind. Alle Unterlagen (ausgenommen die Arbeitsproben) müssen in dreifacher Ausführung eingereicht werden. Die Unterlagen bitte weder heften noch binden lassen, nicht in Sonderformaten einreichen (ausgenommen sind Arbeitsproben wie Kataloge etc.) und das Konzept bitte mit Seitenzahlen versehen.

4. Sobald Ihr Antrag bei der Hamburgischen Kulturstiftung eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

5. Es dauert etwa acht bis zehn Wochen, bis Vorstand und Stiftungsrat der Hamburgischen Kulturstiftung über die Bewilligung von Förderungen entschieden haben. Sie werden schriftlich benachrichtigt, ob Ihr Projekt gefördert wird oder nicht.