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Hauptstadtkulturfonds 1/2020

Frist: Montag, 15. April 2019

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Der Hauptstadtkulturfonds fördert Kunstprojekte und künstlerische Veranstaltungen von nationaler und internationaler Ausstrahlung, die besonders innovativ sind und sich an Tendenzen der jüngsten Entwicklung in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik, Musiktheater, Performance, Tanz, Theater etc. orientieren (mit Ausnahme der Filmproduktion). Entscheidend für die Auswahl ist die inhaltliche und künstlerische Qualität der Projekte. Die Projekte sollen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden, müssen aber für ein Publikum und/oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein und/oder bisher in Berlin bestehende künstlerische Defizite ausgleichen. In der Regel können Projekte komplementär durch mehrere Partner gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des In- und Auslands, wobei internationale Kooperationspartnerschaften möglich und erwünscht sind. Bei Antragstellern, die nicht in Berlin ansässig sind, sollte die Realisierung eines Projektes in Kooperation mit einem Berliner Träger erfolgen.