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Hauptstadtkulturfonds 2019 - 2. Verfahren

Frist: Montag, 01. Oktober 2018

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Anträge auf Förderung aus dem Hauptstadtkulturfonds im Jahr 2019 können bis zum 1. Oktober 2018 gestellt werden.

Eine Entscheidung über die Förderung trifft der Gemeinsame Ausschuss in der Regel bis Mitte Dezember d.J.

Grundsätzlich ist die Beantragung als Online-Bewerbung einzureichen

Die Onlineanträge sollen konkrete Aussagen über Art und Umfang des Projektes, einen Finanzierungsplan, einen zeitlichen Ablaufplan und ggf. Nachweise über die bisherigen Arbeiten des Antragstellers enthalten.

Nutzen Sie für die Angabe bitte die im HKF-Informationsblatt 2019 aufgeführten Anlagen und speichern Sie diese jeweils unter dem vorgegebenen Namen.

Neben dem Antragsformular, dem Finanzierungsplan, der Spielstättenbestätigung und Angaben zur Projektkonkretisierung sollte der weitere Umfang des Antrages – Projektbeschreibung, künstlerischer Werdegang der beteiligten Künstlerinnen und Künstler, Informationen zu bisherigen Projekten – nach Möglichkeit zehn DIN–A 4–Seiten nicht überschreiten.

Eventuell eingereichtes Informations-/ Anschauungsmaterial (Videokassetten, CDs, DVDs, Kataloge etc.) - in einfacher Ausfertigung - kann innerhalb von vier Wochen nach der Entscheidung in der Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds abgeholt werden.

Bitte beschränken Sie sich bei der Einreichung weiteren Infomaterials auf das Notwendigste (keine Sammelbände und -Kataloge). Das Anschauungsmaterial (Video und DVD) muss für gängige Abspielgeräte kompatibel und technisch einwandfrei sein.

Der LAFT Berlin e.V., der Verband deutscher Schriftsteller/innen und der Berufsverband Bildender Künstler (bbk) Berlin e.V. haben Empfehlungen hinsichtlich der Honoraruntergrenze für Projektanträge in den Darstellenden Künsten als auch hinsichtlich der Höhe von Mindesthonoraren von an der Ausstellung beteiligten Bildenden Künstler/innen abgegeben; der HKF wird diese Hinweise bei der Auswahl der Projekte nach Möglichkeit berücksichtigen.