ifa Ausstellungsförderung 2018

Frist: Dienstag, 15. August 2017

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Das ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) fördert im Ausland stattfindende Ausstellungen zeitgenössischer deutscher oder in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler. Fördermittel können für Transport- und Reisekosten sowie die Miete für technisches Equipment beantragt werden.

Zielgruppen zeitgenössische deutsche und in Deutschland lebende Künstlerinnen und Künstler

Was wir fördern
Geleistet werden können finanzielle Beiträge zu Transportkosten Reise- und Aufenthaltskosten der Künstlerinnen und Künstler Mietkosten für technische Geräte, die für die Ausstellungspräsentation benötigt werden Voraussetzungen Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens Einladung / Nachfrage durch eine nicht-kommerzielle ausländische Ausstellungsinstitution (keine Privatgalerie). Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden. Ein Verkauf der Werke schließt eine Förderung aus. Nennenswerte Eigenleistungen durch die veranstaltende ausländische Institution. 

 Bewerbungsfrist: 15. August (Herbstausschuss) für Projekte im Folgejahr

Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen zu den Sitzungen des Fachausschusses zugelassen. Nach der Abgabefrist eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.