Individuelle Förderung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen | Quartiere

Frist: Mittwoch, 15. März 2017

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Im Bereich Quartier des IKF-Programms haben Städte, die an dem Förderprogramm Kreativ.Quartiere Ruhr teilnehmen, sowie TrägerInnen von Projekten in den Kreativ.Quartieren die Möglichkeit, strukturbildende Programme zur individuellen Förderung von KünstlerInnen und Kreativen zu entwickeln und sie zur Förderung beim Land zu beantragen. Dabei sollen die Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale des Quartiers beachtet werden.
Ein strukturbildendes Programm muss vor allem zu einer Förderung und Ausschüttung der Landesförderung an KünstlerInnen und Kreative vor Ort führen, mit dem Ziel, deren Arbeits- und Lebensperspektiven zu verbessern.

Eine förderfähige Maßnahme kann materielle (z.B. Arbeitsräume), immaterielle (z.B. Sichtbarkeit) oder strukturelle Formate (z.B. Netzwerk) umfassen. Sie kann aus

a.) traditionellen Formen (Stipendien, Residenzen, lokale Wettbewerbe, Atelier- und Arbeitsraumzuschüsse etc.) oder auch
b.) neuen experimentellen Formen, die pilotiert werden,

bestehen.