Individuelle künstlerische Entwicklung

Frist: Montag, 27. März 2017

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Der Förderbereich Individuelle künstlerische Entwicklung des IKF-Programms unterstützt KünstlerInnen und Kreative durch die Vergabe von Barstipendien dabei, sich in ihrem originären künstlerischen Werk bzw. in ihrem eigenen künstlerischen Schaffensprozess zu entwickeln. Das Barstipendium ermöglicht eine monatliche Förderung von 1.500 Euro.

Es können KünstlerInnen und Kreative aus den Branchen z.B. der Bildenden Kunst, Musik, Literatur, Darstellenden Kunst, Architektur und des Designs bzw. KuratorInnen und AusstellungsmacherInnen zur Unterstützung von KünstlerInnen und Kreativen Anträge stellen, die

a.) Rahmenbedingungen und Freiräume neu schaffen oder temporär verlängern, die die freie, insbesondere zweckfreie Entwicklung des Werkes bzw. Schaffensprozess einer KünstlerIn unterstützt, insbesondere dann wenn die KünstlerIn eine neue Werk- bzw. Schaffensphase beginnen möchte.

b.) die Experimentierräume für innovative künstlerische Herangehensweisen und Methoden in einem bestehenden Werk ermöglichen, die für die KünstlerIn ohne Förderung nicht realisierbar sind.

In dieser Fördersumme sind enthalten:
a) das Barstipendium mit einem Umfang von 1.500 Euro pro Monat. Der Stipendiumsbetrag kann u.a. Mietkosten von Wohn- und Arbeitsräumen, Transport- und Reisekosten, Vergütung und Honorar der AntragstellerIn/nen ebenso wie die Verpflegung der beteiligten KünstlerInnen und Kreativen umfassen. Der Gesamtumfang des Stipendiumsbetrages errechnet sich aus der Anzahl der beantragten Monate. Die Verwendung des Stipendiumsbetrages ist nicht nachzuweisen.

b) nach Bedarf können darüber hinaus anfallende Materialkosten für Werkmaterialien, Werkzeuge oder Technik zusätzlich zu dem Stipendiumsbetrag zur Förderung beantragt werden. Die beantragten Materialkosten können maximal so hoch sein wie der gesamte Stipendiumsbetrag. Ausgaben für diese beantragten Materialkosten sind in Form eines Verwendungsnachweises nachzuhalten.