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Interkulturelle Impulse 2017

Frist: Samstag, 15. April 2017

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Bereits jetzt sind viele Akteure*innen aus den Freien Darstellenden Künsten aktiv und qualifiziert in der Integrationsarbeit engagiert oder haben Produktionen gemacht, die sich auch für einen Einsatz in der Integrationsarbeit sehr gut eignen würden. Diese Förderung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste bietet erneut die Möglichkeit, fertige Produktionen oder aktuelle Arbeitsansätze mit einem integrativen Ansatz zu vereinen.

Wir fördern Möglichkeiten, diese Arbeiten oder Ausschnitte von ihnen oder auch neue Ansätze künstlerischen Arbeitens an Spiel- und Präsentationsorten, die für den interkulturellen Austausch besonders geeignet sind, zu zeigen. Vorführungen etwa in Flüchtlingsunterkünften, Schulen, Museen, Begegnungsstätten, Büchereien, etc. könnten damit Geflüchteten jeden Alters zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise kann ein wechselseitiges Kennenlernen stattfinden, das von Annäherung und Austausch geprägt ist.

Zielgruppe/ Förderkriterien
Grundvoraussetzung für dieses Programm ist die Unterstützung durch eine*n geeignete*n Expert*in, der/die für die Kontaktaufnahme und Begegnung zwischen der Zielgruppe dieses Projekts (ein Publikum / Teilnehmer*innen aus Geflüchteten, Menschen in Asylverfahren, Abwartende), eventuell auch zu hier lebendem Publikum und den Künstlern*innen zuständig ist. Der interkulturelle "Guide" sorgt für die nötige interkulturelle Verbindung, im besten Falle für nachhaltige Vernetzungs-strukturen, die auch künftig genutzt werden können und sollen.

Die Förderung ist offen für alle Formen künstlerischer Zusammenarbeit zwischen Geflüchteten und Einheimischen jeden Alters. Neben der – angepassten - Präsentation sind auch Formate wie Workshops und inszenierte (Stadt)begehungen, u.ä. möglich sein.

Qualitätsmaßstab für Förderentscheidungen ist die Aussicht auf gelingenden Dialog und guten künstlerischen Output. Gesucht werden künstlerische Formen als Impuls für eine offene, interkulturell geprägte Gesellschaft. Gefördert werden können auch Mittel zur Sprachverständigung (Übersetzungsanlagen), bzw. Dolmetscher, Referenten etc.

Förderhöhe & Antragsfrist
Die Projekte können mit maximal 8.000,- gefördert werden, wovon jeweils mind. 1.000,- für die Arbeit der "Guides" bestimmt sein sollten. Die Projekte müssen bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Projektanträge per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Frist: 15. April 2017

Ansprechpartner: Harald Redmer und Julia Knies Tel: 0231 47429210 Anträge sind nur gültig, wenn Sie auf den Formblättern (Antragsformular + Kosten- und Finanzierungsplan) ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden. Diese stehen zum Download bereit.