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Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts

Frist: Donnerstag, 15. Oktober 2020

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Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit.

Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen.

Der Internationale Koproduktionsfonds fördert Vorhaben, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Das Arbeitsergebnis soll im Ausland in einem professionellen Umfeld präsentiert werden, wenn möglich auch in Deutschland. Eine Bewerbung beinhaltet einen aussagekräftigen Finanzplan, der neben Drittmitteln auch die substantiellen Eigenleistungen aller beteiligter Projektpartner darstellt. Die beantragte Fördersumme sollte den Betrag in Höhe von 25.000 € nicht übersteigen. 

Frist: bis zum 15. Oktober 2020 sowie bis zum 15. April 2021