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Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts 2018

Frist: Montag, 30. Oktober 2017

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Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance.
Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen.

Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen.
Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds möchte das Goethe Institut den uneingeschränkten internationalen und interkulturellen Künstleraustausch und dessen Reflexion unterstützen. Die Ermöglichung eines derartigen Austauschs und die damit einhergehende Vernetzung unter den Akteuren sind dabei ebenso wichtig wie die entstehenden Produktionen.

Aus der gemeinsamen Bewerbung, die vom ausländischen Partner vorgelegt wird (Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Ausland), muss klar hervorgehen, dass bereits gute Arbeitskontakte zwischen den Partnern bestehen und ein echtes beidseitiges Interesse an der gemeinsamen, dialogorientierten Produktion vorliegt. Für die Antrags- und Projektentwicklung empfiehlt die Zentrale des Goethe-Instituts mit den örtlichen Goethe-Instituten in Kontakt zu tret

en. Der Internationale Koproduktionsfonds fördert Vorhaben, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Das Arbeitsergebnis soll in mindestens einem Land, idealerweise aber im Ausland und in Deutschland in einem professionellen Umfeld präsentiert werden. Eine Bewerbung beinhaltet einen aussagekräftigen Finanzplan, der neben Drittmitteln auch die substantiellen Eigenleistungen aller beteiligter Projektpartner darstellt. Die beantragte Fördersumme sollte den Betrag in Höhe von 25.000 € nicht übersteigen. Der Fonds sieht vor allem die Unterstützung der Reisekosten (inkl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten) vor. Projekte zwischen deutschen und außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Transformationsländern, werden bevorzugt.
Unterstützung kann für Projekte im Zeitraum der Jahre 2017-2018 beantragt werden.
Die Projektpartner haben die Aufgabe, eine aktive, möglichst breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, in der stets auf die Förderung durch den Internationalen Koproduktionsfonds des Goethe Instituts hingewiesen wird. Beide Partner sollten darauf achten, den Projektverlauf durch Fotos, Videos, Presseberichte und andere Darstellungsformen intensiv zu dokumentieren, so dass eine Präsentation des Projekts auf der Webseite des Koproduktionsfonds möglich ist.

ANTRAGSFRISTEN
Für Anträge mit Projektbeginn im 2018: bis zum 30. Oktober 2017 sowie bis zum 30. April 2018
VERGABEKRITERIEN
Zu erwartende inhaltliche Qualität des Projekts Innovationspotential bzgl. der Inhalte und der Formen der Zusammenarbeit Relevanz der beteiligten Künstlerinnen und Künstler in ihren Szenen Budget mit ausgewiesenen Eigenmitteln und solidem Finanzplan Ausgewogene Projektpartnerschaft, keine Dominanz eines Projektpartners Realisierung mindestens einer Aufführung in einem der beteiligten Länder, nach Möglichkeit auch in weiteren Ländern Projekte zwischen deutschen und außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Transformationsländern, werden bevorzugt Potential des Projekts für relevante Beiträge zu aktuellen gesellschaftlichen Diskursen Bereitschaft der Antragstellerinnen und Antragsteller an der Mitwirkung für eine Veranstaltung zum Austausch von Koproduktions-Knowhow am Ende des vereinbarten Förderzeitraums Keine Anträge auf Gastspielförderung Die beantragten Projekte betreffen die darstellenden Künste (keine Film- oder reine Ausstellungsprojekte)