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5. Transfer International 2017

Frist: Freitag, 22. September 2017

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Ein Beirat von Expert*innen sowie Vertreter*innen des Kulturministeriums NRW und des Goethe-Instituts hat bereits 2015 für den Start des erweiterten Konzepts als Partnerländer Belgien und die Nieder-lande vorgeschlagen. Außerdem wurden zwei Themen festgelegt: Digitale Kultur und Interkul-tur. Auf diese Bereiche, die auch die Schwerpunkte der Arbeit des NRW KULTURsekretariats darstellen, sind deshalb die Ausschreibungen angelegt, die im Rahmen des Kooperationspro-gramms erfolgen bzw. bereits erfolgt sind.

Mit der nun fünften Ausschreibung im Rahmen des TRANSFER INTERNATIONAL wenden wir uns an Künstler*innen, Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in unseren Mitgliedsstädten. Sie werden gebeten, sich mit Kooperationsprojekten zu bewerben, die zwischen Institutionen in den Mitgliedsstädten des NRWKS und Künstler*innen, Kulturschaffenden und Institutionen aus mindestens einem der beiden Partnerländer stattfinden sollen.

Bewerbungen von Projekten, die sich mit Digitaler Kultur und/oder interkultureller Diversität beschäftigen, können sowohl von Künstler*innen als auch von Kulturinstitutionen ausgehen, die in den Mitgliedsstädten des NRW KULTURsekretariats ansässig sind. Die Projektvorschläge müs-sen den Nachweis der finanziellen Beteiligung einer Kulturinstitution (Theater, Museum, Kunstverein, Produktionshaus, Soziokulturelles Zentrum etc.) und/oder eines öffentlichen För-derers (Stiftung, Kulturamt/-büro etc.) in NRW enthalten. Eigenanteile sind grundsätzlich erfor-derlich: in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtausgaben des Projekts bei nichtstädtischen (privaten) Veranstaltern und in Höhe von mindestens 20 % bei städtischen (öffentlichen) Veran-staltern. Zudem wird erwartet, dass sich die kooperierende(n) Institution(en) aus Belgien und/oder den Niederlanden mindestens in Höhe des aufzubringenden Eigenanteils finanziell beteiligen. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben und müssen bis zum 31.12.2017 beendet sein.