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Basisförderung Berlin 2017/18

Frist: Sonntag, 31. Januar 2016

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Zielgruppe

Gefördert werden privatrechtlich organisierte Theater und Theater-/Tanzgruppen mit Arbeitsschwerpunkt in Berlin.

Voraussetzungen

Basisförderung kann Theatern bzw. Theater-/Tanzgruppen gewährt werden,

  • deren Tätigkeit bereits künstlerische Eigenart gezeigt hat,
  • die auf positives Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind,
  • die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben und
  • erwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden.

Umfang der Förderung

Eine Basisförderung wird für den Zeitraum von 2 Jahren gewährt. Beantragt werden können inszenierungsgebundene Personal-und Sachkosten bis zum Tag der Premiere; Aufführungskosten sind in der Regel nicht zuwendungsfähig. Des Weiteren können die Kosten für den Betrieb der eigenen Spielstätte sowie allgemeine Ausgaben beantragt werden, die für die Entwicklung und Sicherung des Theaters / der Theater- / Tanzgruppe notwendig sind, aber nicht den einzelnen Produktionen zugeordnet werden können.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Basisförderung wird in der Regel im Dezember eines Jahres für die übernächsten zwei Jahre ausgeschrieben.