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ecce - Künstlerische Aktionen

Frist: Dienstag, 06. Dezember 2016

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  • Einreichungsfrist: 06.12.2016 (weitere Fristen folgen)
  • je Frist werden bis zu 60 Anträge nach Zeitpunkt ihres Eingangs berücksichtigt, aktuell werden noch mehr als 55 Anträge berücksichtigt (Stand 11.11.2016)

 

  • Der Bereich Künstlerische Aktionen des IKF-Programms unterstützt KünstlerInnen und Kreative gezielt bei kurzfristigen künstlerischen Aktionen, Projekten und Veranstaltungen, die aufgrund der zeitnahen Durchführung einer beschleunigten Ausschüttung bedürfen. Eine förderfähige Aktion kann materieller oder struktureller Natur sein. Entscheidend ist, dass der Fördergegenstand maßgeblich zur Verwirklichung der künstlerischen bzw. kreativen Aktionen, Projekte und Veranstaltungen in der kurzfristigen Durchführung erforderlich ist.
    Gegenstand der Förderung kann z.B. sein
    - Gagen und Honorare für KünstlerInnen und Kreative, die für die Realisierung des Vorhabens erforderlich sind
    - Raumkosten und Raumnebenkosten
    - Produktionsmittel, speziell für diese Projektrealisierung
    - Reise- und Hotelkosten – z.B. für Projektpersonal oder ausländische KünstlerInnen und Kreative, die für die Projektrealisierung erforderlich sind
    - Werbe- und Marketingmaßnahmen (Printprodukte, Print- oder Online-Anzeigen)
    - Social Media: Maßnahmen und Kampagnen
    Ziel des Bereiches Künstlerische Aktionen ist es, die Flexibilität, den Aktualitätsbezug sowie die Innovationsfähigkeit der Kultur- und Kreativszene im Ruhrgebiet sicherzustellen und Handlungsfreiräume zu schaffen.
    Eine Förderung im Bereich Künstlerische Aktionen kann zwischen 500 Euro und 2.500 Euro pro Antrag betrage