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Forschungsfonds Kulturelle Bildung 2018-2020

Frist: Donnerstag, 01. März 2018

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Im „Forschungsfonds Kulturelle Bildung“ 2018 bis 2020 steht die spezifische Qualität von Angeboten Kultureller Bildung in der Praxis und ihrer Voraussetzungen im Mittelpunkt des Forschungsinteresses. Die Stiftung Mercator unterstützt das Projekt mit einer eigenen Förderlinie, die den Fokus auf Fragen der Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe legt. Eine weitere Förderlinie der Karl Schlecht Stiftung zu Ethik und Leadership fokussiert auf Fragen der Persönlichkeitsentwicklung von angehenden Führungskräften in der Wirtschaft durch Kulturelle Bildung, insbesondere im Hinblick auf Kreativität sowie ethisch-moralische und sozial-kommunikative Kompetenzen.

Es sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Qualität bzw. Validität der Forschungsvorhaben soll über eine substanzielle Theorierezeption (Psychologie, Soziologie, Philosophie, Bildungstheorie etc.) gewährleistet werden.
     
  • Rein konzeptionelle, theoretische Studien sind von einer Förderung ausgeschlossen.
     
  • Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die während des Projektzeitraums an einer Forschungseinrichtung (Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland tätig sind, die als Fördermittelempfänger geeignet ist.
     
  • Anträge von Kooperationsverbünden (bereits bestehende oder sich für diese Aufgabe zusammenschließende Verbünde aus Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht.

Bitte beachten Sie, dass nur solche Anträge berücksichtigt werden können, die das vorgesehene Antragsformular sowie das zugehörige Formular für den Finanzplan nutzen. Im Antragsformular finden Sie zudem alle wichtigen Informationen zu den Anforderungen zu Umfang und Strukturierung Ihres Antrags.