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IKF - Thematische Bewerbung

Frist: Freitag, 14. Juli 2017

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Der Förderbereich Thematische Bewerbung des IKF-Programms unterstützt KünstlerInnen und Kreative in ihrer Arbeit an einem bestimmten Thema, mit dem sie sich im Rahmen ihres Gesamtwerkes auseinandersetzen.
Es können Vorhaben beantragt werden, die ein Thema mit künstlerischen Methoden und Mitteln adressieren, das für die antragstellende KünstlerIn, Kreative oder KünstlerInnengruppe
a.) im Rahmen ihres Gesamtwerkes für die Weiterentwicklung von Relevanz ist – sei es durch eine vertiefende Wiederholung oder durch eine erstmalige Initiative – und
b.) selbstbestimmt und intrinsisch motiviert ist.
Ein Vorhaben kann eine Recherche, eine Erstellung von Konzepten, Skizzen, Modellen oder Prototypen sein – oder auch eine Werkerstellung bzw. -produktion. Die Art und Weise der Auseinandersetzung mit dem Thema ist interdisziplinär, innovativ, forschend und/oder kritisch zu gestalten.
Ziel der Thematischen Bewerbung im IKF-Programm ist es, die Eigenständigkeit künstlerischen und kreativen Arbeitens zu stärken und so die Rahmenbedingungen für Selbstbestimmtheit und Originalität von KünstlerInnen und Kreativen in NRW zu verbessern.
Eine Förderung im Bereich Thematische Bewerbung kann zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro pro Antrag betragen.

Die Förderung kann in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Dieses ist möglich bei Vorliegen der in Ziffer 4.2 der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung (RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.12.2014) genannten Voraussetzungen.
In begründeten Fällen kann auf einen Eigenanteil verzichtet werden. Hierüber entscheidet die jeweilige Bezirksregierung.