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Internationaler Koproduktionsfonds - Goethe Institut

Frist: Sonntag, 30. Oktober 2016

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Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, wobei hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien tragende Komponenten darstellen können. Zielgruppe sind professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen.

Aus der gemeinsamen Bewerbung, die vom ausländischen Partner vorgelegt wird, muss klar hervorgehen, dass bereits gute Arbeitskontakte bestehen und ein echtes beidseitiges Interesse an der gemeinsamen Produktion vorliegt. Die örtlichen Goethe-Institute können bei der Antrags- und Projektentwicklung behilflich sein.

Es werden nur Projektanträge angenommen, in deren aussagekräftigem Finanzplan substantielle Eigenleistungen aller beteiligter Projektpartner nachgewiesen werden. Die beantragte Fördersumme sollte subsidiär eingesetzt werden und den Betrag in Höhe von 25.000 € nicht übersteigen. Der Fonds sieht vor allem die Unterstützung der Reisekosten vor.

Projekte zwischen deutschen und außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Transformationsländern, werden bevorzugt.
Unterstützung kann für Projekte im Zeitraum der Jahre 2016-2018 beantragt werden.