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"Künstlerische Aktionen" 2017

Frist: Sonntag, 23. April 2017

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Bis einschließlich 23.04.2017 ist das IKF-Portal wieder für Bewerbungen von KünstlerInnen und Kreativen aus dem Ruhrgebiet geöffnet, die bei künstlerischen Aktionen, Projekten und Veranstaltungen kurzfristig Unterstützung benötigen.

Gegenstand der Förderung kann z.B. sein
- Gagen und Honorare für KünstlerInnen und Kreative, die für die Realisierung des Vorhabens erforderlich sind
- Raumkosten und Raumnebenkosten
- Produktionsmittel, speziell für diese Projektrealisierung
- Reise- und Hotelkosten – z.B. für Projektpersonal oder ausländische KünstlerInnen und Kreative, die für die Projektrealisierung erforderlich sind
- Werbe- und Marketingmaßnahmen (Printprodukte, Print- oder Online-Anzeigen)
- Social Media: Maßnahmen und Kampagnen
Ziel des Bereiches Künstlerische Aktionen ist es, die Flexibilität, den Aktualitätsbezug sowie die Innovationsfähigkeit der Kultur- und Kreativszene im Ruhrgebiet sicherzustellen und Handlungsfreiräume zu schaffen.
Eine Förderung im Bereich Künstlerische Aktionen kann zwischen 500 Euro und 2.500 Euro pro Antrag betragen.

Fördervoraussetzungen
Durchführungsort des geförderten Vorhabens ist das Ruhrgebiet.
Das Vorhaben muss zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen. Das Kriterium „Engpass“ ist jedoch verpflichtend und muss in jedem Fall erfüllt sein.
Kriterien
Engpass (verpflichtend): Die Realisierbarkeit der beantragten Maßnahme ist auf eine andere Weise kurzfristig nicht oder nur schwer möglich.
Relevanz der Umsetzung: Die beantragte Maßnahme muss für die Umsetzung eines künstlerischen oder kreativen Projektes von besonderer Bedeutung sein.
Flexibilität: Die beantragte Maßnahme ist eine künstlerische Aktion, die sich kurzfristig z.B. im Rahmen eines anderen, bereits laufenden Projekts eröffnet hat und bisher unvorhersehbar war.
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt im Förderbereich Künstlerische Aktionen des IKF-Programms sind Einzelpersonen, die im Ruhrgebiet wohnen bzw. deren Lebensmittelpunkt sich im Ruhrgebiet befindet.
Es werden KünstlerInnen, Kreative und Kulturschaffende gefördert, die in den Berufen bzw. Branchen der Kultur und Kreativwirtschaft tätig sind.