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Kulturaustauschstipendium des Landes Berlin - Bildende Kunst, Literatur, Tanz 2019

Frist: Donnerstag, 20. September 2018

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  • 1 Stipendium à 6 Monate – Mai bis Ende Oktober 2019

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Das Stipendium ist für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Gastlandes zu erwerben, Entwicklungen der Szene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellt die Partnerinstitution eine Atelierwohnung zur regelmäßigen Aufnahme Berliner Künstlerinnen und Künstlern bereit.

Voraussetzungen

  • Die Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber leben und arbeiten in Berlin.
  • Die Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
  • Künstlerinnen und Künstler außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
  • Ehemalige Kulturaustauschstipendiaten, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete, können sich erneut bewerben.

Umfang der Förderung

Das Stipendium beträgt monatlich 2.500 € pauschal und mietfreie Nutzung der Ateliers/Atelierwohnungen im Ausland.

Während des Auslandsaufenthaltes betreuen die Partnerinstitute die Berliner Künstlerinnen und Künstler und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Auch die Goethe-Institute stehen als Kontakt zur Verfügung. Die von den Partnerinstituten organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstlerinnen und Künstlern Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.