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Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Frist: Dienstag, 01. März 2016

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Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln für Projekte, die in der 2. Jahreshälfte umgesetzt werden sollen, endet die Frist mit dem 1. März des gleichen Jahres.

Die Kulturstiftung fördert künstlerische Aktivitäten in den Bereichen

  • Bildende Kunst
  • Darstellende Kunst und Musik
  • Literatur
  • Film
  • Soziokultur
  • Spartenübergreifende Projekte

mit dem Schwerpunkt auf zeitgenössischer Kunst und Kultur.