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Kunststiftung NRW - Projektförderung

Frist: Donnerstag, 30. Juni 2016

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Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Literatur und visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.

Notwendig für einen Projektantrag sind:

  • formloses Anschreiben mit Projektskizze und Nennung der erwünschten Förderhöhe
  • Kosten- und Finanzierungsplan, in dem auch dargelegt wird, bei wem die Mittel beantragt wurden und ob bereits Zusagen vorliegen

 

Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Künstlerbiografien für Anträge im Bereich Tanz bitten wir in vierfacher Ausfertigung (ohne Klarsichthüllen, Hefter etc.) und pro Exemplar mit einem Anschreiben im Original einzureichen. Die Unterlagen sollten nicht mehr als zehn Seiten umfassen.