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Maschinenhaus Essen 2018

Frist: Montag, 31. Juli 2017

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Das Maschinenhaus Essen vergibt seine Räumlichkeiten (Halle, Untergeschoss und Proberaum) zur Umsetzung freier künstlerischer Projekte und Visionen. Die Ausschreibung richtet sich an KünstlerInnen, Ensembles oder Initiativen, die originäre Ideen und Konzepte in künstlerischer Freiheit ausprobieren bzw. realisieren möchten.


Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich einer Sparte oder bei der Wahl des Formats (Produktion, Festival, Reihe, Labor, Workshop, Kongress etc.). Das Maschinenhaus Essen beherbergt sowohl Recherche-, Proben- wie auch Produktionsphasen. Dabei versteht sich das Maschinenhaus Essen nicht als Koproduzent oder Veranstalter, sondern vielmehr als Partner. Als solcher stellt das Maschinenhaus Essen nicht nur Raum und Infrastruktur zur Verfügung, sondern kann darüber hinaus Unterstützung in den Bereichen Technik, Öffentlichkeitsarbeit, Mentoring, Projektmanagement, Dokumentation, Probenräume etc anbieten oder vermitteln.  Mit den jeweiligen Projektverantwortlichen soll individuell abgestimmt werden, was jedes Projekt benötigt.

Um dieses Angebot dauerhaft aufrecht erhalten zu können, bedarf es einer Beteiligung an den entstehenden Kosten: Der Aufenthalt und die Betreuung im Maschinenhaus Essen kostet 250 EUR / Woche. Die KünstlerInnen sind darüber hinaus selbst verantwortlich für die Zusammenstellung des künstlerischen Budgets für ihr Vorhaben. Eintritte und sonstige Einnahmen, die mit dem Projekt erzielt werden, gehen zu 100 % an das Projekt.


Der Aufenthalt im Maschinenhaus Essen kann 1 bis 5 Wochen dauern, währenddessen mindestens eine Präsentation der Arbeit oder des Entwicklungsprozesses stattfinden soll (Zur Information für KünstlerInnen, die nicht im Ruhrgebiet ansäßig sind: Das Maschinenhaus Essen verfügt über keine Künstlerwohnung).
2018 will das Maschinenhaus Essen einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Projekte legen, die Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe haben. Andere Bewerbungen können ebenfalls eingereicht werden.

Vergeben werden die Arbeitszeiträume durch den Vorstand des Trägervereins des Maschinenhauses (Carl Stipendium e.V.) – zunächst aufgrund der schriftlichen Bewerbung und im zweiten Schritt in einem persönlichen Gespräch.