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NPN-Gastspielförderung Theater 2/2017

Frist: Freitag, 31. März 2017

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Die Gastspielförderung NPN-Theater richtet sich an in Deutschland ansässige Veranstalter und Theater, die Künstler aus einem anderen Bundesland einladen möchten. Bei einer Förderzusage erhalten Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft Zuschüsse in Höhe von 25% der Gastspielkosten, Veranstalter in privater Trägerschaft Zuschüsse in Höhe von 35% der Gastspielkosten.

2017 geht die Impulsförderung Theater an die Bundesländer Hamburg und Rheinland-Pfalz. Veranstalter aus diesen beiden Bundesländern, sowie Veranstalter, die Künstler oder Gruppen aus Hamburg und Rheinland-Pfalz einladen, können einen Zuschuss in Höhe von 50% der Gastspielkosten beantragen.