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Pina Bausch Fellowship

Frist: Donnerstag, 15. September 2016

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GEFÖRDERT WERDEN

- Arbeitsstipendien im Ausland für den Aufenthalt an renommierten Instituten der Tanz- und Choreografieausbildung,
- die unentgeltliche Mitarbeit in einem Ensemble bzw. die Hospitanz bei einem Choreografen/einer Choreografin im In- oder Ausland und
- das Studium von Tanztechniken bei renommierten Persönlichkeiten im In- und Ausland

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen sie die Chance erhalten, neue Erfahrungen zu machen und zu neuen Ausdrucksformen ermutigt werden, um ihre individuelle künstlerische Handschrift zu entwickeln. Dazu suchen sie sich einen Kooperationspartner, an dessen künstlerischer Arbeit sie interessiert sind bzw. mit dem sie gerne zusammenarbeiten möchten.

Kooperationspartner können z.B. renommierte Ensembles, Choreografinnen und Choreografen oder auch Institutionen und Persönlichkeiten der Tanz- und Choreografie-Ausbildung sein.

Das Pina Bausch Fellowship ist keine Projektförderung und zielt nicht auf eine Stückentwicklung ab.

Die Dauer eines Stipendiums beträgt mindestens drei und maximal sechs Monate. Es beinhaltet eine monatliche Förderung von 2.500 Euro und die einmalige An- und Abreise zum Aufenthaltsort. Jährlich werden bis zu vier Stipendien vergeben.

Das Stipendium wird international ausgeschrieben und richtet sich an Einzelkünstlerinnen aus den Bereichen Tanz und Choreografie (Tänzer*innen und Choreografen*innen). Diese können sich bewerben, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Es gibt für Bewerber*innen keine Alterbeschränkungen.