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Stipendium der Peter Jacobi Stiftung für Kunst & Design 2020

Frist: Donnerstag, 15. Oktober 2020

Stipendium der Peter Jacobi Stiftung für Kunst & Design 2020
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Das ausgelobte Stipendium der Stiftung Peter Jacobi für Kunst und Design unterstützt in dreijährigem Vergabewechsel Künstler*innen und Designer*innen, die bereits ein überzeugendes Werk / künstlerisches Programm vorweisen können und finanzielle Mittel benötigen, um ein Projekt durchzuführen.

Das Stipendium dient zur Weiterentwicklung dieses Werkes.

Was bietet das Stipendium?
Das Stipendium ist mit 30.000.—Euro p.a. dotiert. Die Qualität des Werkes ist ausschlaggebend für die Vergabe des Stipendiums. Die Entscheidung trifft eine Fachjury bestehend aus Künstler*innen, Designer*innen, Professor*innen und Vertretern der Stiftung.

Rahmenbedingungen: Mit dem Stipendium verbunden ist eine Abschlussausstellung in einem Ausstellungshaus in Pforzheim, sowie ein Lehrauftrag in den künstlerischen Grundlagen an der Fakultät für Gestaltung der Hochschule Pforzheim.

Wer kann sich für das Stipendium bewerben?
Zur Bewerbung eingeladen sind Künstler*innen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Skulptur, Performance, Installation, Fotografie, Video etc. Sie sollten sich mit Nachweisen ihrer künstlerischen Arbeit (Vita, Kataloge, Ausstellungsnachweise, Webseiten) und einem Projekt oder einem Vorhaben zur Vertiefung der künstlerischen Arbeit bewerben.

Bewerbungsverfahren für die Auslobung eines Stipendiums: Das Stipendium beginnt am 01.03.2021 und endet am 28.02.2022. Die Bewerbungsunterlagen sollten neben der Vita vorzugsweise ein Dossier der künstlerischen Arbeiten mit geeignetem Abbildungsmaterial (keine Originale!) beinhalten. Aussagekräftige digitale Bewerbungsunterlagen sind zugelassen. Bewerbung über www.peter-jacobi-stiftung.de Einreichung der Bewerbungsunterlagen an: Stiftung Peter Jacobi für Kunst und Design, Frau Katrin Zauner, Poststraße 3, 7517 Pforzheim. Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2020. Es gilt das Datum des Poststempels. Verspätet eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Rückfragen können telefonisch oder schriftlich gerichtet werden.