Karin Abt-Straubinger Stiftung 2018
Frist: Donnerstag, 22. Februar 2018
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Seit 2008 vergibt die Karin Abt-Straubinger Stiftung Fördergelder für Projekte der Bildenden Kunst.
Der Förderschwerpunkt liegt auf Kunstprojekten, also auf der Unterstützung der Realisierung von Kunstwerken und Kunstaktionen.
Publikationen und retrospektive Werksausstellungen werden nicht gefördert.
Einmal im Jahr fällt eine Jury bestehend aus Stiftungsvorstand und externen Kunstexperten die Entscheidung über die Vergabe der Fördergelder.
Entscheidung für die Förderung fällt voraussichtlich im Mai 2018.
- Tags: Projektförderung