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Karin Abt-Straubinger Stiftung 2019/2020

Frist: Dienstag, 30. April 2019

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Der Förderschwerpunkt lieg bei der Karin Abt-Straubinger Stiftung auf Kunstprojekten, also auf der Unterstützung der Realisierung von Kunstwerken und Kunstaktionen. Publikationen oder retrospektive bzw. monographische Werkausstellungen werden nicht gefördert.

Die Entscheidung über die Förderung fällt im Juli/August 2019. Entsprechend ist ein Antrag für Projekte sinnvoll, die ab November 2019 realisiert werden.
Bewerben können sich Künstlergruppen und Künstler jeden Alters.