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Karin Abt-Straubinger Stiftung

Frist: Mittwoch, 06. Juli 2016

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Die Entscheidung über die Förderung fällt im November 2016. Entsprechend ist ein Antrag für Projekte sinnvoll, die ab Februar 2017 realisiert werden. Bewerben können sich Künstlergruppen und Künstler jeden Alters. Der Förderschwerpunkt lieg bei der Karin Abt-Straubinger Stiftung auf Kunstprojekten, also auf der Unterstützung der Realisierung von Kunstwerken und Kunstaktionen. Publikationen oder retrospektive Werkausstellungen werden nicht gefördert. Eine Bewerbung ist nur schriftlich und auf den Antragsformularen gemäß der Förderrichtlinien der Stiftung möglich.