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Künstlerische Forschung 2020/21

Frist: Montag, 24. Februar 2020

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Die Gesellschaft für künstlerische Forschung führt ab 2020 ein Förderprogramm für künstlerische Forschung mit den Mitteln der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa durch.

Das Programm dient der disziplinübergreifenden Förderung von künstlerischer Forschung. Gefördert werden künstlerisch Forschende mit spezifischen Forschungsprojekten sowie deren Forschungsverbund im Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen. Das Programm dient der Selbstverständigung der künstlerisch Forschenden untereinander, der anhaltenden kritischen Reflexion des Konzepts von künstlerischer Forschung im Sinne der Grundlagenforschung sowie deren Vermittlung in die Gesellschaft.

AUSSCHREIBUNG

Zielgruppe

Die Stipendien sind für professionell künstlerisch Forschende bestimmt, die ein Forschungsvorhaben verfolgen oder einen Beitrag zur Grundlagenforschung in Bezug auf die künstlerische Forschung leisten und sich aktiv in die Weiterentwicklung des Feldes der künstlerischen Forschung einbringen wollen.

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und freie Gruppen.

Umfang der Förderung

Die Gesellschaft für künstlerische Forschung vergibt Stipendien an künstlerisch Forschende, die in den Bereichen Bildende Kunst, Film/Video, Literatur, Musik, Tanz, Theater oder transdisziplinär arbeiten. Die Stipendien sind jeweils jährlich mit 30.000€ dotiert und werden für die Laufzeit von April 2020 bis Dezember 2021 in monatlichen Raten vergeben (vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel 2021).
Mindestens eins der Stipendien soll der künstlerischen Grundlagenforschung vorbehalten sein. Dieses Grundlagenstipendium kann auch an Personen vergeben werden, die keine künstlerische Ausbildung haben, aber beispielsweise aus kulturwissenschaftlicher oder kuratorischer Perspektive künstlerische Forschung betreiben.

Bei Gruppen kann ggf. der Umfang von 2 Stipendien vergeben werden. 

Jede_r Stipendiat_in kann während der Laufzeit des Stipendiums ein individuelles Produktionsbudget abrufen. Daneben stehen Programmmittel zur Verfügung, die für gemeinsam konzipierte Aktivitäten wie Workshops, Vorträge, Ausstellungen, Aufführungen oder Publikationen verwendet werden können.

Voraussetzungen

Die Antragsteller*innen

  • haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen oder können eine mehrjährige professionelle künstlerisch-wissenschaftliche Tätigkeit auf ihrem Gebiet nachweisen,
  • sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen, haben bereits über mehrere Jahre relevante Beiträge zur künstlerischen Forschung geleistet und können dies mit entsprechenden Arbeitsproben belegen,
  • verfolgen ein künstlerisches Forschungsprojekt oder ein Projekt zur künstlerischen Grundlagenforschung,
  • möchten sich aktiv in die Gestaltung der öffentlichen Veranstaltungen des Programms einbringen,
  • haben für die Jahre 2020/21 noch kein Stipendium aus öffentlichen Mitteln des Landes Berlins erhalten,
  • leben und arbeiten in Berlin, bei Gruppen soll die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten,
  • sind zum Zeitpunkt der Förderung nicht Mitglied einer Hochschule.

Ausschluss

Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury und des Vorstands der Gesellschaft für künstlerische Forschung sowie Mitarbeiter_innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und deren Angehörige.