KulturKontakt Austria 2018

Frist: Montag, 18. September 2017

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Das Bundeskanzleramt Österreich stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50 Residence-Stipendien für das Jahr 2018 in Österreich (Wien und Salzburg) zur Verfügung.

Die Residencies dienen dem Bekanntwerden mit der österreichischen Kunst- und Kulturszene und der Kontaktaufnahme zu österreichischen Kunstschaffenden. Ziel ist die Realisierung eines eigenen Projekts. In der Sparte Kunst- und Kulturvermittlung ist der Aufenthalt primär für Austausch und Vernetzung und nicht für die Realisierung eines Projektes gedacht.

Die ausländischen Kunstschaffenden werden während ihres Aufenthalts mit der Kunst- und Kulturszene bekannt gemacht. Angeboten werden Galerie-, Atelier- und Museumsbesuche, Kontakte zur Literatur- und Verlagsszene sowie Zugang zum Musikleben in Wien oder Salzburg. Die StipendiatInnen erhalten nach Maßgabe der Möglichkeiten Freikarten für Kunst- und Buchmessen, zu Aufführungen im Tanzquartier Wien, zum internationalen Tanzfestival ImPuls Tanz und zu anderen Veranstaltungen. Die StipendiatInnen in Salzburg werden vom Kunstverein Salzburg betreut.

Weiters besteht die Möglichkeit, aktiv am Artists-in-Residence-go-to-School-Programm von KulturKontakt Austria teilzunehmen und Workshops an Schulen in Österreich zu halten.

Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende, die nicht in Österreich wohnhaft sind und ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Österreichische StaatsbürgerInnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Sehr gute Englisch- oder Deutsch-Kenntnisse sind Voraussetzung und sollen zu einem künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen.

Ein abschließender Bericht über den Aufenthalt ist verbindlich.

Die Altersgrenze für Bewerbungen ist 40 Jahre, d.h. BewerberInnen müssen nach dem 31.12.1977 geboren worden sein. Bei Einreichung von Künstlerduos muss mindestens eine Person nach dem 31.12.1977 geboren sein und der künstlerische Werdegang beider Personen dargestellt werden.

ie spartenspezifischen Angaben auf den Folgeseiten sind unbedingt zu beachten!

Eine Bewerbung ist nur für eine dieser Sparten möglich:

 

    • Bildende Kunst *
    • Künstlerische Fotografie
    • Video- und Medienkunst **
    • Komposition
    • Literatur
    • Kinder- und Jugendliteratur
    • Literarische Übersetzung
    • Kunst- und Kulturvermittlung


* Bewerbungen aus dem Bereich der performativen Kunst werden nicht angenommen.

** Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm, Avantgarde- oder Experimentalfilm etc.) werden nicht angenommen.