Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Frist: Mittwoch, 01. März 2017

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Die Kulturstiftung fördert künstlerische Aktivitäten in den Bereichen

  • Bildende Kunst
  • Darstellende Kunst und Musik
  • Literatur
  • Film
  • Soziokultur
  • Spartenübergreifende Projekte

mit dem Schwerpunkt auf zeitgenössischer Kunst und Kultur.

Für Projekte, die in der 2. Jahreshälfte umgesetzt werden sollen, endet die Frist mit dem
1. März des gleichen Jahres.