Kunststiftung NRW 2018

Frist: Freitag, 29. Juni 2018

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Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik, Tanz, Theater und Visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.

Achtung, Fristverschiebung! Die nächste Antragsfrist endet bereits am Freitag, den 29.06.2018 um 15 Uhr (Posteingangsstempel der Kunststiftung NRW).

Dies gilt für alle Fachbereiche und alle Anträge, deren Frist regulär auf den 30.06. fällt.

 

Notwendig für einen Projektantrag sind:

  • formloses Anschreiben mit Projektskizze und Nennung der erwünschten Förderhöhe
  • Kosten- und Finanzierungsplan, in dem auch dargelegt wird, bei wem weitere Mittel beantragt wurden und ob bereits Zusagen vorliegen