Kunststiftung NRW Individuelle Förderung Visuelle Kunst – „Junge Szene“ 1/2020

Frist: Montag, 30. September 2019

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Formen der Förderung:

  • Vergabe von Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von ein bis sechs Monaten in Verbindung mit einem konkreten Projekt
  • Vergabe von Arbeitsstipendien im Ausland für die Dauer von drei bis zwölf Monaten in Verbindung mit einem konkreten Projekt
  • Finanzielle Unterstützung für Einzelausstellungen in Museen, Kunstvereinen und anderen als Ausstellungsstätten eingeführten Räumen sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
    (In besonders begründeten Fällen kann von dem Prinzip der Förderung von Einzelausstellungen abgewichen werden.)
  • Finanzielle Unterstützung bei der Herausgabe eines Kataloges

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in einem engen Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen stehen – in Form eines dauernden Aufenthalts oder einer Projektpräsentation in NRW (Absichtserklärung entsprechender Institutionen sind dem Antrag beizufügen).

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen und dürfen das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben (begründete Ausnahmen, das Höchstalter betreffend, sind möglich).

Die Bewerberinnen und Bewerber können insgesamt (nicht gleichzeitig) drei Anträge bei der Stiftung einreichen. Diese Begrenzung gilt unabhängig von vorangegangenen Juryentscheidungen.

Antragsberechtigt sind:

  • Künstlerinnen und Künstler
  • Museen, Kunstvereine, Ausstellungsräume

Notwendig für eine Bewerbung / einen Projektantrag sind:

  • formloses Anschreiben
  • anschauliche Beschreibung des Projektvorschlages /Arbeitsvorhabens mit Entwurfsskizzen
  • detaillierte Kostenaufstellung
  • Finanzierungsplan
  • Dokumentationsmaterial über die bisherige künstlerische Tätigkeit (z.B. Fotos, Kataloge); bei Bewegtbild-Dokumentationen bitte nach Möglichkeit einen link (incl. Zugangsdaten) benennen (Informationen über link/Zugangsdaten bitte auf einer eigens gekennzeichneten Seite dem Antrag beifügen!)
  • Kurzbiografie mit Ausstellungsverzeichnis

Bewerbungsfristen:

  • 1. bis 31. März (für Projekt im laufenden Jahr; Projektbeginn: frühestens Juli)
  • 1. bis 30. September (für Projekt im folgenden Jahr; Projektbeginn: frühestens Januar)

BITTE UNBEDINGT BEACHTEN:

Es gilt der Eingangsstempel der Kunststiftung NRW (nicht der Poststempel).
Sollte der 31.3. bzw. der 30.9. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, gilt als Abgabefrist jeweils der vorhergehende Arbeitstag. Der Antrag muss bis 17:00 Uhr (sollte der Tag ein Freitag sein:  bis 15:30 Uhr) in der Kunststiftung NRW eingegangen sein.

Hinweis:

Bitte senden Sie Anträge bzw. Bewerbungen ausschließlich per Post an:

Kunststiftung NRW

Roßstraße 133

40476 Düsseldorf

Per E-Mail eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Auswahl trifft eine von der Stiftung berufene, externe Fachjury, die zweimal jährlich zusammentritt. Anträge, die von der Jury bereits einmal abgelehnt wurden, können nicht noch einmal zu einer späteren Sitzung der Jury eingereicht werden.