Kunststiftung Sachsen-Anhalt | Projektförderung

Frist: Mittwoch, 01. Juli 2020

No video selected.

Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Förderanträge können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts.

Gewährt werden im Rahmen der Projektförderung:

  • Unterstützungen für künstlerische Einzelprojekte als Gesamtvorhaben
  • Projektbausteine wie Konzeptentwicklung oder unterstützende Marketingmaßnahmen
  • Publikationen (keine wissenschaftlichen Arbeiten)
  • Kunstankäufe u.a.

Gefördert werden Projekte, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind. Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine Teilfinanzierung des Projekts. Die Kunststiftung kann eine Förderzusage bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten übernehmen.