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LandKULTUR – kulturelle Aktivitäten und Teilhabe in ländlichen Räumen

Frist: Montag, 31. Juli 2017

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Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung dient der Förderung und Erprobung innovativer Ansätze in der ländlichen Entwicklung. Es soll dazu beitragen, durch Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und Initiativen, deren Erkenntnisse bundesweit genutzt werden können, die ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten.

Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung eines lebendigen kulturellen Lebens im ländlichen Raum sucht das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) modellhafte und innovative Vorhaben, die die kulturelle Teilhabe im ländlichen Raum erhalten und weiterentwickeln.

Mit der finanziellen Unterstützung modellhafter und innovativer Vorhaben (Modell- und Demonstrationsvorhaben) sollen übertragbare Einzellösungen entwickelt werden, die auch andernorts als Vorbild dienen können. Ziel der Modell- und Demonstrationsvorhaben ist zudem
die Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Politikgestaltung des BMEL.

Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die im bundesweiten Maßstab Modellcharakter aufweisen.
Das heißt, dass diese ein festgelegtes Ziel der ländlichen Entwicklung mit einer neuartigen
Idee verwirklichen, neue Akteure der ländlichen Entwicklung einbeziehen oder eine
bestehende Idee mit außergewöhnlichen Mitteln umsetzen möchten und damit für andere ein wegweisendes Beispiel sein können.
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise:
• neue Formen für eine zeitgemäße kulturelle Infrastruktur in peripheren Räumen (z.B. in
Form von Kooperationen verschiedener Kulturakteure untereinander bzw. mit Schulen
oder von mobilen Kulturangeboten),
• neue Formen kultureller Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
(z.B. in Form von Kooperationen von kulturschaffenden Vereinen und Kindergärten
bzw. Schulen),
• Kulturprojekte, -initiativen, -einrichtungen und -angebote, die als modellhaft angesehen
werden können,
• Initiativen und Projekte der Kunst und Kultur, die neue Formate und Angebote zum Inhalt haben,
• Vorhaben, die die Öffnung bestehender Kultureinrichtungen zum Inhalt haben, um in
Zusammenarbeit mit den Bürgern vor Ort das Kulturangebot der Zukunft zu entwickeln
(z. B. Heimatmuseen entwickeln sich zu Schauräumen regionaler Identität und experimentieren gemeinsam mit Schulen mit neuen Vermittlungsformaten oder werden zu
modernen Vermittlungsorten für aktuelle Themen),
• Initiativen und Projekte zur Integration von Migranten als Künstler, Kulturschaffende
und Kulturpublikum,
• Initiativen und Projekte zur Wahrung und Weitergabe des (immateriellen) kulturellen
Erbes an nachfolgende Generationen.
Im Vordergrund der einzureichenden Projektskizzen sollten in jedem Fall neben dem Nutzen für die Antragsteller bzw. die jeweiligen Unternehmen stets auch der Nutzen für die ländliche Region und die dort lebenden Menschen sowie Erfolgsaussichten und die Übertragbarkeit der Lösungen stehen.

Nicht förderfähig sind:
• Erwerb von Immobilien,
• Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
• Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind und nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der förderfähigen Maßnahme stehen,
• Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen
von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten,
• Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Vorhaben sowie Kosten für den laufenden Betrieb von Einrichtungen und Ersatzbeschaffungen,
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
• Vorhaben mit überwiegend kommerziellem Charakter,
• Brauchtumsfeste,
• Kultureinrichtungen der Länder,
• Finanzierung des laufenden Geschäftes (einschließlich Infrastruktur) von bereits bestehenden
Einrichtungen (z. B. Museen, Theater),
• individuelle Künstlerförderung,
• Verpflegung.