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Miteinander reden 2019

Frist: Sonntag, 20. Januar 2019

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Was ist MITEINANDER REDEN?

Ein neues Qualifizierungs- und Kompetenzförderungsprogramm der politischen Bildung, das über einen Ideenwettbewerb bundesweit 100 Projekte in ländlichen Räumen ausschreibt. Gleichzeitig fördert es über Regionalkonferenzen die Weiterbildung, Vernetzung und Qualifizierung der Akteure vor Ort. Zu den wesentlichen Kennzeichen eines MITEINANDER REDEN Projekts gehören kreative Formen einer lebendigen und streitbaren Gesprächskultur sowie eines respektvollen Miteinanders, die ins Zentrum der lokalen gesellschaftlichen Auseinandersetzung gestellt werden.

Wer darf sich bewerben?

In Ortsteilen, Städten und Gemeinden mit nicht mehr als 15.000 Einwohnern/- innen können sich Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister/- innen, Kommunalvertreter/- innen, Ortsvorsteher/- innen, Gemeindeverbände und -kooperationen und Unternehmen bewerben.

Eine Förderung von Projekten, die auf eine wirtschaftliche Betätigung, den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur oder auf Erwerb, Bau oder Renovierung von Grundstücken oder Gebäuden abzielen, ist nicht möglich. Projekte von Parteien oder parteinahen Stiftungen können ebenso nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?

Von einem runden Tisch gegen die Schließung der Ortsbibliothek, über den Arbeitskreis zur Verbesserung der Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn, das Theaterstück zum Thema Integration bis hin zum Vorhaben für eine bessere Vernetzung und Stärkung der ehrenamtlich engagierten Menschen vor Ort u.v.m. – oftmals ist die Entwicklung eines Vorhabens leichter als die Realisierung. Das Programm fördert Maßnahmen und Prozesse auf dem Weg zur erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung Ihres laufenden Projekts und/oder Ihrer neuen Idee.

Gefördert werden Sach-, Reise- und Honorarkosten für den Zeitraum 01.03.2019 bis Ende 31.12.2020.

Wie wird gefördert?

Mit Kurzkonzept und Kostenplan legen Sie dar, an welchen Positionen Sie zusätzliche Unterstützungsleistungen benötigen. Gefördert werden Sachkosten, die für die Umsetzung von Beteiligungs- und Gesprächsformaten anfallen wie z.B. Raummiete, Technik, Werbung, Vervielfältigung etc.
Ferner Reise- und Honorarkosten für Impulsgeber/innen, Prozessbegleitung, Moderation und Training. Mit den jeweiligen Projektträgern werden Kooperationsvereinbarungen über die Zeitpunkte und die jeweiligen Schwerpunkte der Förderung getroffen. Dadurch werden die Antragswege kurz, transparent und unbürokratisch gehalten – das Programmbüro unterstützt bei der Bewirtschaftung und Abrechnung des Budgets.