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NEUSTART KULTUR Kultureinrichtungen

Frist: Samstag, 31. Oktober 2020

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Das Programm NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden. Dadurch sollen neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen. NEUSTART KULTUR unterteilt sich dabei in vier Programmteile.

Mit dem Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sollen Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommenen Betrieb unterstützt werden, insbesondere bei der Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie mit Blick auf zukunftsgerichteten Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb. So sollen Kultureinrichtungen auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen können und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen.

Für diesen Programmteil sowie für die investive Kinospielstättenförderung stellt die BKM einmalig bis zu 250 Millionen Euro Fördermittel für investive Maßnahmen zur Verfügung. Die Gelder kommen kulturellen Einrichtungen zugute, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sowie soziokulturellen Zentren. Hierbei wird auf die kontinuierliche Grundfinanzierung der Einrichtungen abgestellt; nicht dauerhafte öffentliche Projektförderungen bleiben unberücksichtigt.

Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

Die Mittel können ab sofort beantragt werden. Der Antrag muss bei der jeweiligen mittelausreichenden Stelle bis spätestens 31. Oktober 2020 per online eingereicht werden.