Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur 2018

Frist: Sonntag, 15. Oktober 2017

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Entsprechend der unten aufgeführten Kriterien werden Projekte gefördert, die sich durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnen und geeignet sind, die Kontinuität des kultu-rellen Angebots sicher zu stellen.

Zuwendungsempfänger können Theater in nicht öffentlicher/privatrechtlicher Träger-schaft einschließlich Kinder- und Jugendtheater und sonstige, auf dem Gebiet der darstel-lenden Kunst berufsmäßig arbeitende Gruppen und natürliche Personen, Puppen- und Fi-gurentheater sowie öffentliche und private Träger von Einrichtungen, die der freien Thea-terarbeit dienen sein.

Die Antragsteller müssen in Niedersachsen leben und/oder eine Niederlassung in Niedersachsen haben.
Grundsätzlich sind mindestens 10 Vorstellungen der geplanten Produktion in Nieder-sachsen aufzuführen.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Förderempfehlungen des Nie-dersächsischen Theaterbeirates, der sich aus unabhängigen Experten der niedersächsi-schen Theaterszene zusammensetzt. Einer Förderung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
• künstlerische Qualität des Projekts
• überregionale Bedeutung des Projekts und Landesbezug
• Innovationsgrad und dramaturgische Schlüssigkeit des künstlerischen Konzepts
• Professionalität der Durchführung (Organisation, Öffentlichkeitsarbeit, effizienter Umgang mit Ressourcen)
• Kooperationen oder Vernetzung mit Anderen zur Durchführung des Vorhabens
• Publikumserschließung (durch Öffentlichkeitsarbeit etc.)
• Ermöglichung kultureller Teilhabe aller Bevölkerungs- und Altersgruppen (bspw. durch generationsübergreifende oder inklusive Ansätze)
• Berücksichtigung des demographischen Wandels (inbesondere durch Angebote für Kinder und Jugendliche und/oder Angebote für Ältere)
• Förderung der Integration (bspw. durch interkulturelle Ansätze)
• Nachhaltigkeit in Bezug auf die Zielsetzung.

Projektanträge sind bis zum 15.10. eines jeden Jahres für das folgende Jahr bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
Bis zu einer Fördersumme von 9.999 EUR wenden Sie sich bitte an die regionalen Einrichtungen der Kulturförderung.