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NPN-Gastspiel-förderung Theater

Frist: Freitag, 15. Januar 2016

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Die Gastspielförderung NPN-Theater richtet sich an in Deutschland ansässige Veranstalter und Theater, die Künstler aus einem anderen Bundesland einladen möchten. Bei einer Förderzusage erhalten Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft Zuschüsse in Höhe von 25 % der Gastspielkosten, Veranstalter in privater Trägerschaft Zuschüsse in Höhe von 35 % der Gastspielkosten.

2016 geht die Impulsförderung Theater an die Bundesländer Bremen und Thüringen. Veranstalter aus diesen beiden Bundesländern, sowie Veranstalter, die Künstler oder Gruppen aus Bremen und Thüringen einladen, können einen Zuschuss in Höhe von 50% der Gastspielkosten beantragen. Ziel dieser Schwer-punktförderung ist es, die Theaterszene in Regionen zu fördern und zu stärken, in denen sie weniger präsent ist. Sie wird jedes Jahr an andere Bundesländer vergeben.

 

Voraussetzungen für die Antragstellung

Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanz- oder Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig.

Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist.

Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein.

Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NPN.

 

Wie stelle ich einen Antrag?

Der Antragsteller schickt fristgemäß (Datum des Poststempels) einen unterschriebenen Antrag an JOINT ADVENTURES.

Bei der Restmittelvergabe müssen die Anträge mindestens fünf Arbeitstage vor der ersten Vorstellung des Gastspiels bei JOINT ADVENTURES eingegangen sein. Ansonsten kann eine Sichtung und Beurteilung durch die Jury nicht gewährleistet werden.

Bitte legen Sie zusätzlich zu den Angaben im Antrag folgendes Material in 7-facher Ausfertigung Ihrem Antrag bei
- ausführliche Projektbeschreibung
- Aufstellung der beteiligten Personen mit Namen und deren Tätigkeit
- Presseartikel (mit Angabe von Medium, Autor und Datum)
- Programmhefte.

Die Einsendung von Filmmaterial zur gastierenden Produktion ist obligatorisch – vorzugsweise als Link zu einer Videoplattform; falls DVDs geschickt werden, diese bei Restmittelanträgen bitte in 6-facher Ausfertigung einreichen.

Förderkriterien

1. Anerkannte künstlerische Qualität der Produktion.
2. Zukunftsweisender, ggf. experimenteller Charakter der Produktion.
3. Überregionale Bedeutung der künstlerischen Arbeit. Das Gastspielvorhaben bereichert das Theaterangebot in der Region.
4. Für die Region haben neue Gastspiele Vorrang vor wiederholten Gastspielen. 
5. Regionale Ausgewogenheit der Mittelverteilung.

Die Administration teilt den Antragstellern die Entscheidungen der Jury zeitnah nach der Jurysitzung ohne Begründung mit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.