NPN Gastspielförderung Theater

Frist: Donnerstag, 31. März 2016

No video selected.

Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanz- oder Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig.

Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist.

Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein.

Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NPN.