NPN-Gastspielförderung Theater

Frist: Mittwoch, 07. September 2016

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Die Gastspielförderung NPN-Theater richtet sich an in Deutschland ansässige Veranstalter und Theater, die Künstler aus einem anderen Bundesland einladen möchten. Bei einer Förderzusage erhalten Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft Zuschüsse in Höhe von 25 % der Gastspielkosten, Veranstalter in privater Trägerschaft Zuschüsse in Höhe von 35 % der Gastspielkosten.

Bis zum 7. September (Datum des Poststempels) können ab sofort Restmittel im Rahmen der Vergabe 2016 beantragt werden.

Voraussetzungen für die Antragstellung

Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanz- oder Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig.

Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist.

Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein.

Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NPN.