NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste 2019

Frist: Donnerstag, 15. November 2018

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Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.

Kulturelle Initiativen, Vereine, Zusammenschlüsse oder Einzelpersonen der professionellen freien Kunst- und Kulturszene, die ihren Wohnsitz und Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben, können Förderanträge stellen.

Förderschwerpunkte

Die Förderschwerpunkte des Landesbüros dienen der Orientierung der Antragsteller*innen. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik verdeutlichen sie vorrangige Ziele für die Weiterentwicklung der freien Kunst- und Kulturszene mit Schwerpunkt auf den Freien Darstellenden und Performativen Künsten in NRW.

Es werden vorrangig Projekte ohne formelle Einschränkungen gefördert. Dazu gehören besonders auch interdisziplinäre, genre- und spartenübergreifende Vorhaben sowie Projekte der Freien Darstellenden Künste für Kinder- und Jugendliche. Erstmals können auch zweijährige Projektanträge eingereicht werden. Diese sollten mind. ein konkretes Produktionsvorhaben beinhalten.

Die Förderhöhe umfasst zwischen 5.000 und 40.000 Euro für eine Laufzeit von 12 bis 24 Monaten. Die Förderung durch das Landesbüro sollte in der Regel nicht mehr als 50% der Gesamtprojektkosten ausmachen und erfolgt bis zu dieser Höhe in Form der Festbetragsfinanzierung. Der Eigenanteil beträgt 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Der Schwerpunkt liegt bei allgemeinen Projektförderung des Landesbüros auf Projekten, die Aufführungscharakter haben. Im Einzelnen gelten folgende Kriterien der Förderung:

  • Künstlerisch überzeugende Projekte, die professionellen Maßstäben genügen
  • Innovative und experimentelle Projekte, die beispielhaft die Stärke der freien kulturellen / künstlerischen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen repräsentieren
  • Projekte, die wesentliche Impulse für die künstlerische Weiterentwicklung der beteiligten Sparte/n geben.
  • Nicht unmittelbar produktionsbezogene künstlerische Forschungsvorhaben mit dem Ziel der qualifizierten künstlerischen Profilierung
  • Künstlerische Vorhaben, die dem Austausch auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene dienen

Gefördert werden können auch:

  • Initiativen zur Schaffung und Vernetzung von langfristig stabilen Strukturen regionaler und landesweiter Kooperationen in einzelnen Arbeitsfeldern und Sparten in NRW
  • Nicht unmittelbar künstlerische, projektbegleitende Arbeiten, die maßgeblich der Verwirklichung des künstlerischen Profils dienen