Projektförderung Kulturbüro Essen 1/2020

Frist: Montag, 30. September 2019

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Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturbüro die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen.

Im Unterschied hierzu werden kleinere Projekte, die auf Stadtteilebene verwirklicht werden sollen, aus Mitteln der Bezirklichen Kulturförderung unterstützt.

Grundsätzlich förderungsfähig sind Projekte folgender Kunstsparten:

  • Musik
  • Theater
  • Tanz
  • Bildende Kunst
  • Literatur
  • Fotografie und Film bzw. Video
  • neue Medien
  • Kulturgeschichte
  • Stadtgeschichte
  • Architektur sowie
  • soziokulturelle und interkulturelle Projerkte
  • spartenübergreifende Projekte.

Wenn Sie als Essener Künstler/in oder Vertreter/in eines Essener Kulturvereins einen Antrag auf Projektförderung stellen wollen, beachten Sie bitte folgendes:

1. Das Formular, mit dem Sie einen Zuschuss für Ihr Kulturprojekt beantragen können, erhalten Sie entweder beim Kulturbüro (Kontaktdaten siehe unten) oder im Internet (Link auf der rechten Seite).

2. Neben Ihren persönlichen Daten sollte der Antrag enthalten:

  • eine detaillierte inhaltliche Darstellung des Projekts
  • einen Termin- und Zeitplan des Projekts
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan.

3. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden.

4. Antragsabgabeschluss für Projekte in der ersten Jahreshälfte ist der 30. September des Vorjahres, für Projekte in der zweiten Jahreshälfte der 31. März des laufenden Jahres.