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Rave-Stipendien 2017

Frist: Montag, 15. Mai 2017

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Rave-Stipendien unterstützen die praktische Weiterbildung von Kulturschaffenden aus Transformations- und Entwicklungsländern durch Hospitanzen oder unentgeltliche Mitarbeit an einer deutschen Kultureinrichtung aus dem Bereich Bildende Kunst.

Zielgruppen
Die Rave-Stiftung leistet einen Beitrag zur praktischen Weiterbildung in der Realisierung und Vermittlung von Ausstellungen. Sie fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs aus Transformations- und Entwicklungsländern durch Stipendien im Bereich der Bildenden Kunst.

Zielgruppen sind Kuratorinnen und Kuratoren, Restauratorinnen und Restauratoren, Museumstechnikerinnen und Museumstechniker, Kulturmanagerinnen und Kulturmanager die eine Hospitanz, ein Praktikum oder eine unentgeltliche Mitarbeit an einem Museum, einer nicht-kommerziellen Galerie, einer nicht-kommerziellen Kulturinstitution in Deutschland vereinbart haben.

Leistungen
Das Rave-Stipendium ist ein Arbeitsstipendium und setzt Anwesenheit voraus. Es umfasst folgende Leistungen: monatliche Pauschale von 1.300 EUR für eine Stipendienlaufzeit von drei bis sechs Monaten Reisekosten (für An- und Abreise der Stipendiaten) Abschluss einer Krankenversicherung

Voraussetzungen
Stipendien werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die aus Transformations- oder Entwicklungsländern kommen und noch dort leben, die bisher keine Möglichkeit zu einem längeren Arbeitsaufenthalt oder einer beruflichen Weiterbildung in Deutschland hatten, deren Berufsabschluss nicht länger als 5 Jahre zurück liegt und die noch nicht älter als 40 Jahre sind. Zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Studierende oder in Ausbildung Befindliche können nicht in die Auswahl einbezogen werden, die eine nicht-kommerzielle Partnerinstitution in Deutschland gefunden haben, die eine Betreuung zugesagt oder eine gemeinsame Projektarbeit verabredet hat, die eine befürwortende Stellungnahme aus dem eigenen Land vorweisen können (Referenz). Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch werden vorausgesetzt. Grundkenntnisse in Deutsch werden vorausgesetzt. Abgelehnte Bewerber können sich nicht wieder bewerben.

Auswahlverfahren
Über die Bewerbung entscheidet der Beirat der Rave-Stiftung. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung wird dem Bewerber ohne Begründung schriftlich mitgeteilt.

Bewerbungsfrist ist der 15. Mai eines jeden Jahres. Die Auswahlentscheidung erfolgt innerhalb von drei Monaten.