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Regionale Kulturpolitik NRW

Frist: Mittwoch, 30. September 2020

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Die Regionale Kulturpolitik (RKP) hat bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. Das Programm setzt sich seit über 20 Jahren zum Ziel, die regionale Vernetzung im Kulturbereich zu unterstützen, um die Kulturentwicklung in den zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens nachhaltig zu stärken: Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Region Aachen, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen.

Kultur in Spitze und Breite fördern und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort nahe bringen, kulturelle Teilhabe im Sinne einer lebenslangen kulturellen Bildung und eines offenen, nachhaltigen Dialoges gewährleisten und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele der Regionalen Kulturpolitik. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen, so zum Beispiel mit der Jugendarbeit, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus ab.

Um die Regionale Kulturpolitik umzusetzen, wurden spezifische Förderkriterien
entwickelt, die für alle Regionen gleichermaßen gelten.

  • Kooperation und Vernetzung: mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten / Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch.

  • Alle Projektpartner wirken gleichberechtigt an der inhaltlichen Projektentwicklung mit.
  • Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projekts sein. Jeder Partner beteiligt sich an den Marketingmaßnahmen für das Projekt.
  • Weitere Partner sind gewünscht, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen.
  • Bei der Förderung eines Netzwerks sind die Anforderungen an die Kooperationsqualität besonders hoch.

  • Ein regionaler Bezug muss gegeben sein, der in der Regel über die Leitthemen der jeweiligen Region hergestellt wird.
  • Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.