Spartenübergreifende Förderung künstlerischer und kultureller Projekte

Frist: Montag, 04. Juli 2016

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Zielgruppe

Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der sogenannten Freien Szene (2/3) aber auch Institutionen (1/3) gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Ziele der Förderung

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.

Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.

Voraussetzungen

  • Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin bzw. der Berlinbezug ist durch die antragstellende Berliner Institution gegeben.
  • Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin sichtbar werden.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.

Ausgeschlossen sind:

  • gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben
  • Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen
  • die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Druckkostenzuschüsse mit Ausnahme von Katalogen, die Bestandteil einer Ausstellungsförderung sind, die Digitalisierung (im Sinne der Herstellung von Digitalisaten) und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, die Pflege von Websites und die Produktion von Filmen
  • solche Projekte und Programme, für die der Berliner Senat bereits einschlägige Förderinstrumente vorsieht
  • Vorhaben, für die bereits eine (Teil-) Finanzierung aus Landesmitteln zugesagt ist (nicht HKF oder EU-Förderungen)
  • die rein institutionelle und über Jahre währende Förderung
  • Jahresprogramme.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe ist nicht nach unten oder oben begrenzt. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Nicht strukturell geförderte Antragsteller können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen. Strukturell geförderte Antragsteller können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon bestehenden Förderung abgedeckt sind.

Für Projekte der Kultur- und Zeitgeschichte soll die zu beantragende Summe mindestens 5.000 € und höchstens 80.000 € betragen; die Höchstsumme kann nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.