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tanz + theater machen stark 2019

Frist: Mittwoch, 15. Mai 2019

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Ihr seid darstellende Künstler*innen oder arbeitet mit ihnen? Ihr arbeitet gern mit Kindern und Jugendlichen zu ihren und Euren Themen? Ihr nutzt dabei Euch vertraute Mittel und/oder probiert neue aus? Ihr kooperiert in Euren Projekten gern mit anderen Institutionen und freut Euch über die dabei entstehenden Synergieeffekte? Ihr wünscht Euch für Eure Projekte eine Vollfinanzierung von nur einer Förderinstitution? Ihr wünscht Euch für Eure Arbeit angemessene Honorare, die auch Vor- und Nachbereitung einschließen? Ihr wünscht Euch für Eure Anträge ein transparentes Juryverfahren, das auch die Gegebenheiten bei Euch vor Ort berücksichtigt? Wenn Ihr diese Fragen mit Ja beantworten könnt, müsst Ihr nur noch bereit sein, Euch auf ein Förderprogramm einzulassen, das gegenüber den gängigen Kulturförderprogrammen ein paar Besonderheiten hat.

Das BMBF will außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung, fördern und so bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. Diese Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich vor Ort in Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Neben der konkreten Unterstützung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher ist ein weiteres Ziel der Förderung durch das BMBF die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen.

Einer der drei Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projektes. Dieser beantragende Bündnispartner darf weder eine Schule noch eine KiTa oder ein Hort sein.

Das Bündnis selbst erhält keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus. Ein lokales Bündnis muss sich immer aus (mindestens) drei Partnern zusammensetzen.

Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein.