TANZFONDS

Frist: Montag, 31. Oktober 2016

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Im Rahmen des TANZFONDS ERBE werden mittlere und große künstlerische Projekte zum Kulturerbe Tanz mit einer Summe von bis zu 100.000 € gefördert. Das Förderspektrum umfasst: -Rekonstruktionen, Wiederaufnahmen, Neu-Einstudierungen oder Neu-Interpretationen von choreografischen Werken, die im 20. Jh. in Deutschland entstanden sind und die Entwicklung und Rezeptionsweise von Tanz in besonderer Weise geprägt haben. -Bearbeitungen von internationalen choreografischen Werken, die im 20. Jh. einen besonderen Einfluss auf die Tanzentwicklung in Deutschland ausüben konnten. -Auseinandersetzungen mit relevanten Themen, Zeiträumen, Orten oder Künstlerpersönlichkeiten der Tanzgeschichte des 20. Jahrhunderts, in unterschiedlichen künstlerischen Formaten wie zum Beispiel Lecture Performances, Installationen, Ausstellungen oder Film- und Online-Projekten. - Gastspiele bereits geförderter TANZFONDS ERBE Projekte (siehe gesondertes Antragsformular) Antragssteller können Einzelpersonen und Institutionen mit ausgewiesenem Tanzhintergrund sein. Dies sind insbesondere: -Kompanien der Stadt- und Staatstheater -freischaffende Choreografen und freie Ensembles in Kooperation mit einer Spielstätte -Theater, Tanzhäuser, choreografische Zentren und Archive -Antragsteller müssen ihren Sitz/Wohnsitz und/oder Produktionsschwerpunkt in Deutschland haben. -Die Förderprojekte müssen in Deutschland präsentiert werden. -Es werden in der Regel mittlere und große Projekte mit einer Fördersumme bis maximal 100.000 € gefördert. Es können bis zu 80 Prozent der Kosten beantragt werden. Der Finanzierungsplan des Projekts muss daher einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Eine Förderung durch Tanzfonds Erbe ist ausgeschlossen, wenn - bei Antragsschluss die gesamte Kofinanzierung aus Eigen- und/oder Drittmitteln noch ungesichert ist, - das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden, - die Antragsfrist versäumt wurde, - das Projekt aus anderen Mitteln der/des Beauftragten für Kultur und Medien finanziert wird - die Einverständniserklärung Urheberrecht nicht unterschrieben wurde, - die Absichtserklärungen der projektbeteiligten Personen/Institutionen - und/oder die Spielstättenbescheinigung nicht vorliegen.